Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1079/231. Der Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 23.11.2023 aus der Personalakte des Klägers zu
entfernen.
2. Die gegen die Wirksamkeit der Abmahnung vom 08.05.2023 gerichtete Klage wird abgewiesen.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 8.400 €.
2 Ca 1538/231.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 10.11.2023 geendet hat.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bis zum rechtsfertigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Montagewerker in der Produktion und Tischler weiter zu beschäftigen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 13.529,40 €.