Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 4 Ga 22/26 | 1. Die Verfügungsklage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen. 3. Der Streitwert dieses Urteils wird auf 5.490,77 € festgesetzt. |
