Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 1686/231. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 07.12.2023, weder fristlos, noch zum 31.07.2024 sein Ende findet.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als kaufmännischen Angestellten zu einem Jahresbruttolohn von 56.312,92 € in Münster weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 18.768,00 € festgesetzt.