Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 Ga 22/261. Die Verfügungsklage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.

3. Der Streitwert dieses Urteils wird auf 5.490,77 € festgesetzt.