Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes.
Er wird jährlich für das Folgejahr beschlossen.
Er wird jährlich für das Folgejahr beschlossen.
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GVP ab 01.10.2024 .pdf