03.09.2026
Am Arbeitsgericht Münster wurde heute ein Verfahren hinsichtlich eines Mindestlohnanspruchs eines behinderten Menschen verhandelt, der auf Grundlage eines Werkstattvertrags in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist.
Nach Einschätzung des Gerichts ist für den Rechtsstreit entscheidend, ob der Kläger Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ist. Eine Entscheidung konnte heute nicht ergehen, da der Klägerseite zuvor rechtliches Gehör zu entscheidungserheblichem Sachvortrag der beklagten Partei zu gewähren ist.
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