Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 112/241. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 25.01.2024, dem Kläger zugegangen am 26.01.2024, sein Ende gefunden hat, sondern bis zum 31.07.2024 fortbesteht.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 51 % die Beklagte, zu 49 % der Kläger.
5. Der Streitwert wird auf 23.485,80 € festgesetzt.