Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 Ca 1718/231. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder fristlos durch die Kündigung vom 15.12.2023, zugegangen am selben Tag, noch hilfsweise durch die Kündigung vom 17.01.2024 (zugegangen am selben Tag) zum 31.08.2024 noch äußerst hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt beendet worden ist, bzw. beendet wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits als Supervisor III im Bereich Veterinary Technicians – Veterinary Services zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter zu beschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 31.114,00 € festgesetzt.