Dienstzeit

Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Servicezeit

Montag und Dienstag von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag von 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Während der oben genannten Servicezeiten sind die Geschäftsstellen grundsätzlich besetzt. Außerhalb der Servicezeiten könnte es sein, dass die gewünschte Geschäftsstelle nicht mehr erreichbar ist.

Rechtsantragstelle

Auf der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Münster können Klagen zur Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Die Mitarbeiterinnen sind bei der Formulierung der Anträge behilflich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rechtsantragstelle keine rechtliche Beratung erteilen darf. Eine rechtliche Beratung ist nur Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen sowie den Rechtssekretären der Gewerkschaften und Verbandsvertretern der Arbeitgeberverbände vorbehalten. Das Arbeitsgericht darf Ihnen auch keine Empfehlung aussprechen für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwalt suchen.

Die Rechtsantragstelle ist wie folgt geöffnet:

  • Montag bis Freitag von 08.30 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich von 14.00 - 15.00 Uhr
  • Telefon: 0251 97413-0